Auftrag zu früh erteilt
Der absolute Klassiker: Sie unterschreiben das Angebot beim Fensterbauer, bevor der Antrag beim BAFA gestellt wurde.
Die Förderung wird komplett abgelehnt. Es gibt keine Kulanz.
Erst Energieberater beauftragen, dann Antrag stellen, dann erst Fenster bestellen.
Falsche U-Werte bestellt
Nicht jedes neue Fenster ist förderfähig. Das BAFA verlangt einen Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m²K). Standard-Doppelverglasung reicht hier oft nicht.
Nach Einbau stellt der Energieberater fest, dass die Werte nicht reichen. Kein Geld.
Achten Sie im Angebot explizit auf den Uw-Wert (nicht nur Ug-Wert!). Wir weisen Sie darauf hin.
Steuerbonus bei Barzahlung
Sie wollen die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen, haben aber die Rechnung bar bezahlt (auch mit Quittung).
Das Finanzamt erkennt Barzahlungen grundsätzlich nicht an.
Immer überweisen! Der Kontoauszug ist der Nachweis.
Fristen verpasst
Der Bewilligungszeitraum beim BAFA ist begrenzt (meist 24 Monate). Wird das Projekt nicht rechtzeitig fertig und abgerechnet, verfällt der Anspruch.
Planen Sie Puffer ein und beantragen Sie ggf. rechtzeitig eine Verlängerung.
Doppelförderung versucht
Manche versuchen, BAFA-Zuschuss UND Steuerbonus für dieselbe Maßnahme zu nutzen.
Das ist gesetzlich ausgeschlossen. Im schlimmsten Fall droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.